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Bankgebühren: Wie viel kostet eine Trennung oder Scheidung?

Trennung und Geld: Wie man Rechnungen und Kredite aufteilt
Johann Lange 12 / April / 24 272 Bewertung:

Das Leben als Paar verläuft nicht immer geradlinig, und es gibt Zeiten, in denen sich die Wege von Ehepartnern oder Lebensgefährten trennen. Viele Paare entscheiden sich dafür, alle oder einen Teil ihrer Ausgaben und Einnahmen auf einem gemeinsamen Konto zusammenzulegen und eine gemeinsame Hypothek oder einen Verbraucherkredit aufzunehmen. Dies sind praktische und nützliche Lösungen, aber im Falle einer Trennung oder Scheidung können die Banken eine Gebühr verlangen.

Bis zu 105 € für die Kündigung einer Vereinbarung über ein gemeinsames Konto

Wenn Sie ein Paar sind und vor allem, wenn Sie zusammenleben, kann es praktisch sein, einen Teil oder das gesamte Einkommen zusammenzulegen, um gemeinsame Ausgaben zu decken. Stromrechnungen, Miete, Internetabonnements - all diese Ausgaben können von einem gemeinsamen Konto abgeschrieben werden. Im Jahr 2015 haben fast zwei von drei Paaren beschlossen, ihre gesamten Mittel auf diese Weise zusammenzulegen. Aber wenn Sie sich trennen, kann es komplizierter werden.

Wenn sich ein Paar einvernehmlich getrennt hat, ist die Auflösung eines gemeinsamen Kontos einfach. Es genügt, einen Antrag bei Ihrer Bank zu stellen, die keine Gebühren erhebt. Die Ex-Ehegatten müssen jedoch sicherstellen, dass nach der Schließung des Kontos keine Transaktionen auf dem Konto vorgenommen werden, insbesondere keine Schecks, um Geldstrafen oder sogar ein Bankverbot zu vermeiden.

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten kann es jedoch notwendig sein, das gemeinsame Konto aufzulösen. Mit anderen Worten: Das Gemeinschaftskonto besteht vorübergehend weiter, jedoch ohne gemeinsame Haftung. Daher muss jeder Kontoinhaber der Transaktion zustimmen. Obwohl dieses Verfahren manchmal kostenlos ist, verlangen einige Banken bis zu 105 €. Im Durchschnitt verlangen die Banken, die für diesen Vorgang Gebühren erheben, etwa 40 €.

Gemeinsamer Kredit: 3 Lösungen im Falle einer Trennung und ihre Kosten

Unabhängig davon, ob sie in einer Lebensgemeinschaft leben oder verheiratet sind, können Lebensgefährten, Partner oder Ehegatten beschließen, einen gemeinsamen Kredit aufzunehmen, um beispielsweise gemeinsam ein Einfamilienhaus zu kaufen. Im Falle einer Trennung ist es am einfachsten, das Darlehen zu behalten und es weiter zu tilgen. Sie müssen lediglich Ihre Bank über die Änderung der Situation informieren und eine durchschnittliche Gebühr von 35 € entrichten. Diese Lösung ist jedoch nicht immer möglich oder erwünscht.

Eine Alternative ist die vorzeitige Rückzahlung Ihres Hypotheken- oder Verbraucherkredits, d. h. vor dem geplanten Ablaufdatum. In der Praxis kann dies den Wiederverkauf der mit diesen Mitteln erworbenen Immobilie erfordern, insbesondere des Hauses oder der Wohnung, die das Paar gekauft hat. Außerdem werden in der Regel Vorfälligkeitsentschädigungen (IRA) erhoben. Diese können bei Verbraucherkrediten bis zu 1% und bei Immobiliendarlehen bis zu 3% des ausstehenden Kapitalbetrags betragen.

Die dritte und letzte Möglichkeit für Ex-Ehegatten besteht darin, dass ein Ehegatte das gesamte Darlehen übernimmt. Dadurch wird die Notwendigkeit vermieden, gemeinsam erworbene Immobilien zu veräußern, aber es ist die Zustimmung der Bank erforderlich. Gleichzeitig muss der neue alleinige Kreditnehmer die Bedingungen für die Wohnungsbaudarlehen einhalten, angefangen bei einer maximalen Verschuldungsquote von 35%. Laut der Finanzinformations-Website MoneyVox verlangen die Banken für die Ablösung eines Kredits durchschnittlich 254 €.

Wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen, können Sie die richtige Entscheidung treffen und zusätzliche Kosten vermeiden.

Johann Lange
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